Wir begleiten
Sie gerne!

gemäß § 97 Abs. 2 StVO

+43 (0) 7743 8219 office@transportbegleitung.co.at
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Transportbegleitung für Schwer- und Sondertransporte

Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Planung und Durchführung der Transportbegleitung für Schwer- und Sondertransporte in Österreich und Deutschland. Unser erfahrenes Team weiß, wie man Ihre Transport-Anliegen am besten abwickelt.

Von der verlässlichen Bescheidbeschaffung, über die Streckenprüfungen vor Ort, bis zur erfolgreichen und sicheren Durchführung der Transportbegleitung, wir punkten mit Erfahrung und Know-how im Umgang mit den entsprechenden Behörden.

Was wir für Sie und Ihren Transport leisten ...

Räumung von
Baustellen

Verkehrslenkende Maßnahmen
gem. Behörde

Streckenerkundungen
und -prüfungen

Absicherung
von Schwertransporten

Einweisen und
Nachlenken der LKW

Schilderdienst und Einrichten
von Halteverbotszonen

WAS haben Sie
zu transportieren?

Transportbegleitung Stufe 1

Allgemeines

In der Ausführung von Sondertransporten müssen ausnahmslos die relevanten Sicherheitsfaktoren beachtet werden. Unsere Begleitfahrzeuge sind entsprechend ausgerüstet: gelbes Blinklicht, 10 cm hoher Schriftzug „SONDERTRANSPORT“.

Unsere Straßenaufsichtsorgane begleiten den Transport. Sie beherrschen die deutsche Sprache, verfügen über Ortskenntnisse und sind über den Inhalt des Bescheides informiert.

Information

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 1 auf Bundesstraßen (A und S)?

Breite: 3,01 bis 3,2 m
Länge: 22,01 – 25 m
Gewicht: 50,01 – 60 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 1 auf Landesstraßen (B und L)?

Breite: 3,01 bis 3,2 m
Länge: 22,01 – 25 m
Gewicht: 50,01 – 60 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Transportbegleitung Stufe 2

Allgemeines

Die Transportabsicherung erfolgt durch ein vereidigtes Organ der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit entsprechend ausgerüstetem Begleitfahrzeug. Bei besonderen Gefahrenstellen besteht die Ermächtigung, Blaulicht zu verwenden. Natürlich berücksichtigen wir auch spezielle Landesauflagen und sorgen für einen sorgenfreien Transport quer durch Österreich.

Information

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 2 auf Bundesstraßen (A und S)?

Breite: 3,21 bis 4,5 m
Höhe: ab 4,31 m
Länge: 25,01 – 40,00 m
Gewicht: 60,01 – 80 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 2 auf Landesstraßen (B und L)?

Breite: 3,21 bis 4,00 m
Höhe: 4,21 bis 4,50 m
Länge: 25,01 – 30,00m
Gewicht: 60,01 – 80 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Transportbegleitung Stufe 3

Allgemeines

Die Transportabsicherung muss durch zwei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit zwei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen durchgeführt werden. Bei besonderen Gefahrenstellen besteht die Ermächtigung, Blaulicht zu verwenden. Natürlich berücksichtigen wir auch spezielle Landesauflagen und sorgen für einen sorgenfreien Transport quer durch Österreich.

Information

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 3 auf Bundesstraßen (A und S)?

Breite: 4,51 bis 5,00 m
Länge: ab 40,01 m
Gewicht: 80,01 – 140 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 3 auf Landesstraßen (B und L)?

Breite: 4,01 bis 4,50 m
Höhe: ab 4,51 m
Länge: 30,01 – 40 m
Gewicht: 80,01 – 140,00 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Transportbegleitung Stufe 4

Allgemeines

Stufe 4 ist die umfassendste Form der Transportbegleitung, die wir vorschriftsmäßig und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte für Sie durchführen. Die Transportbegleitung erfolgt durch mindestens drei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 und mit drei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen sowie einem Fahrzeug gemäß Stufe 1. Wir erstellen ein umfassendes Gesamtkonzept, wie Ihr Sondertransport oder Schwertransport sicher und vorschriftsgemäß abgewickelt werden kann.

Information

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 4 auf Bundesstraßen (A und S)?

Breite: ab 5,01 m
Gewicht: über 140 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

Welche Bestimmungen gelten bei Stufe 4 auf Landesstraßen (B und L)?

Breite: ab 4,51 m
Länge: ab 40,01 m
Gewicht: über 140 t

Gewicht: individuell, je nach Gewicht, Achslast und Vorgabe des Gutachtens der ASFINAG (Brückensachverständigen).

Gilt für voll ausgebaute Straßen ohne Gegenverkehrsbereiche, Baustellen und Tunnel.

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TRANSPORTBEGLEITER

Wir suchen laufend Transportbegleiter, die über die notwendige Ausbildung verfügen oder eine entsprechende Grundqualifikation vorweisen können. Wir bieten spannende Aufgaben, moderne Fahrzeuge und attraktive Rahmenbedingungen.

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    Das Unternehmen

    Das Unternehmen

    Die Bachleitner Transport GmbH aus St. Johann am Walde ist ein stets einsatzbereiter Ansprechpartner in der Transportbranche, vor allem im Bereich der Spezial- und Schwertransporte.

    Der gesamte Fuhrpark und sämtliche Mitarbeiter – vom Fahrer bis zum Disponenten – sind im ständigen Einsatz, um Ihre Transporte optimal zu betreuen. Die flexiblen Strukturen machen uns zum zuverlässigen, rasch handelnden Partner.

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    Obereck 28
    AT-5242 St. Johann am Walde
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